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Steuertipp der Woche
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12.02.2024
Verdoppelung Einkommensgrenze der Arbeitnehmer-Sparzulage
Ab 2024 wurden die Einkommensgrenzen der Arbeitnehmer-Sparzulage auf 40.000 € zu versteuerndes Jahreseinkommen für Alleinstehende und 80.000 € für Verheiratete angehoben.
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Hier können Sie die aktuellen Depeschen und Rundschreiben für Unternehmer herunterladen
Depesche 2. Quartal 2024
Depesche 1. Quartal 2024
Depesche 4. Quartal 2023
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Rundschreiben 10/2024
Rundschreiben 09/2024
Rundschreiben 08/2024
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