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Steuertipp der Woche
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29.11.2023
Erhöhung Mindestlohn für 2024 und 2025 beschlossen
Ab 01.01.2024 wurde der Mindestlohn auf 12,41 € beschlossen. Dadurch ändert sich die Grenze für geringfügig Beschäftigte auf 538 €.
Ab 01.01.2025 wurde der Mindestlohn auf 12,82 € beschlossen. Die Grenze für geringfügig Beschäftigte beträgt dann 555,53 €.
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Hier können Sie die aktuellen Depeschen und Rundschreiben für Unternehmer herunterladen
Depesche 4. Quartal 2023
Depesche 3. Quartal 2023
Depesche 2. Quartal 2023
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Rundschreiben 05/2024
Rundschreiben 04/2024
Rundschreiben 03/2024
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