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Steuertipp der Woche
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17.08.2023
Fristverlängerung für Schlussabrechnung der Überbrückungshilfen
Die Frist zur Einreichung der Schlussabrechnung, der Überbrückungshilfen während Corona, wurde bis zum 31.März 2024 verlängert.
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Hier können Sie die aktuellen Depeschen und Rundschreiben für Unternehmer herunterladen
Depesche 2. Quartal 2024
Depesche 1. Quartal 2024
Depesche 4. Quartal 2023
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Rundschreiben 11/2024
Rundschreiben 10/2024
Rundschreiben 09/2024
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