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Steuertipp der Woche
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04.05.2023
Änderung des Beitragssatz für die Pflegeversicherung ab 01.07.23
Ab 01.07.2023 sollen Eltern mit mehreren Kindern entlastet werden. Für die Berechnung des Beitrags der Pflegeversicherung wird ab dann die Anzahl und das Alter der Kinder benötigt. Bitte sorgen Sie dafür das die Angaben für die Lohnabrechnung ab 01.07.2023 zur Verfügung stehen.
Ggf. kann es noch zu inhaltlichen Änderungen kommen, das Gesetz ist noch nicht Inkraft getreten!
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Depesche 2. Quartal 2024
Depesche 1. Quartal 2024
Depesche 4. Quartal 2023
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Rundschreiben 11/2024
Rundschreiben 10/2024
Rundschreiben 09/2024
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