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Steuertipp der Woche
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03.04.2023
Pflichtangaben Bewirtungsquittungen
Seit 2023 müssen Bewirtungsbelege elektronisch erstellt werden. Wichtig ist, dass die Angaben zur verwendeten TSE enthalten sein müssen. Es muss die Transaktions- & Seriennummer sowie der Zeitpunkt des Vorgangs festgehalten sein.
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Depesche 2. Quartal 2024
Depesche 1. Quartal 2024
Depesche 4. Quartal 2023
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Rundschreiben 11/2024
Rundschreiben 10/2024
Rundschreiben 09/2024
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