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Steuertipp der Woche
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16.01.2025
Erhöhung Mindestlohn ab 01.01.2025
Ab 01.01.2025 steigt der Mindestlohn auf 12,82 €.
Mit der Mindestlohnerhöhung gilt für geringfügig Beschäftigte die neue Grenze von 556,00 € statt bisher 538,00 €.
*bitte beachten das der branchenübliche Mindestlohn anders sein kann
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Hier können Sie die aktuellen Depeschen und Rundschreiben für Unternehmer herunterladen
Depesche 3. Quartal 2024
Depesche E-Rechnung
Depesche 2. Quartal 2024
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Rundschreiben 02/2025
Rundschreiben 01/2025
Rundschreiben 12/2024
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