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Steuertipp der Woche
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28.11.2024
Voraussetzungen Abzug Unterhaltsaufwendungen ab 2025
Ab dem Veranlagungszeitraum 2025 sind Unterhaltsaufwendungen nach §33a Abs 1 EStG unbar per Kontoüberweisung an die zu unterhaltende Person nachzuweisen.
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Depesche 3. Quartal 2024
Depesche E-Rechnung
Depesche 2. Quartal 2024
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Rundschreiben 02/2025
Rundschreiben 01/2025
Rundschreiben 12/2024
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