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Steuertipp der Woche
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28.11.2024
Voraussetzungen Abzug Unterhaltsaufwendungen ab 2025
Ab dem Veranlagungszeitraum 2025 sind Unterhaltsaufwendungen nach §33a Abs 1 EStG unbar per Kontoüberweisung an die zu unterhaltende Person nachzuweisen.
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Depesche 1. Quartal 2025
Depesche 3. Quartal 2024
Depesche E-Rechnung
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Rundschreiben 06/2025
Rundschreiben 05/2025
Rundschreiben 04/2025
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