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Steuertipp der Woche
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28.11.2024
Voraussetzungen Abzug Unterhaltsaufwendungen ab 2025
Ab dem Veranlagungszeitraum 2025 sind Unterhaltsaufwendungen nach §33a Abs 1 EStG unbar per Kontoüberweisung an die zu unterhaltende Person nachzuweisen.
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Depesche 2. Quartal 2024
Depesche 1. Quartal 2024
Depesche 4. Quartal 2023
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Rundschreiben 12/2024
Rundschreiben 11/2024
Rundschreiben 10/2024
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